Recht
Arzthaftungsrecht, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld, Kaufrecht, privates Baurecht, Werkvertragsrecht
Der juristische Erfolg wird durch das obsiegende Urteil gekrönt. Der wirtschaftliche Erfolg jedoch erst durch die Umsetzung dieses Urteiles. Hier haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, um auch den wirtschaftlichen Erfolg zügig herbei zu führen.
Hierzu bildet sich unser Fachpersonal von Rechtsanwaltsfachangestellten ständig weiter, welche im Zusammenspiel mit dem jeweils spezialisiert tätigen Rechtsanwalt kostenoptimiert die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben. Eine besondere Stärke sehen wir in der engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Gerichtsvollziehern, als auch den Rechtspflegern der Gerichte.
Die Zwangsvollstreckungsdurchführung richtet sich dabei zunächst nach der Art des zu vollstreckenden Anspruchs. Insoweit kann wegen Geldforderungen, wegen der Herausgabe von Sachen oder wegen der Vornahme einer Handlung die Vollstreckung eingeleitet werden.
So kommt die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers in Betracht, der bewegliches Vermögen beim Schuldner pfändet und sofern er solches nicht vorfindet, dem Schuldner die sogenannte Eidesstattliche Versicherung über dessen gesamtes Vermögen abnimmt. Damit ist der Schuldner ggf. gehindert, künftige Verpflichtungen einzugehen, da beispielsweise ein Schufa-Eintrag erfolgt.
Daneben können dem Schuldner dessen Ansprüche gegenüber anderen Personen weggepfändet werden, sei es z. B. sein Rentenanspruch oder sein Anspruch auf Rückzahlung eines seinerseits einmal gewährten Darlehens.
Hierzu bedarf es eines sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Damit können auch alle Konten oder Depots des Schuldners „dicht“ gemacht werden. Durch geeignete Maßnahmen stellen wir sicher, dass der Schuldner während der Bearbeitung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht noch schnell Geld abhebt.
Daneben kommen Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen namentlich bei Grundstücken in Betracht.
Bei der Durchsetzung einer Handlung, wie etwa der Erteilung eines Arbeitszeugnisses, kann ein solches durch Zwangsgeld beigetrieben werden, bis hin zur Festsetzung einer Zwangshaft gegen den Schuldner.
Die Wirtschaft wird immer internationaler. Dies wirkt sich auch auf die Zwangsvollstreckung aus, so dass auch wir auf diesem Gebiet international tätig sind. Hierzu gehört insbesondere die Vollstreckung in der Schweiz.
Zum Zwangsvollstreckunsgrecht gehört aber auch die andere Seite, der Schuldner. Auch diesem stehen wir gerne zur Seite und zeigen ihm die Wege auf, wie er unter Wahrung seiner Rechte, wie Pfändunsgfreibeträge usw., mit dem Gläubiger ein für beide Seiten zielführendes Ergebnis finden kann. Gelegentlich kommt es auch vor, dass ein Titel zu unrecht existiert oder vollstreckt wird. Auch hier erarbeiten wir mit dem vermeintlichen Schuldner Verteidigungsstrategien.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts wie z.B. Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
Recht der Architekten einschließlich Architektenhaftung und Honorarrecht (HOAI)
privates Baurecht, öffentliches Baurecht, Bauträgerrecht, Recht der Architekten und Ingenieure einschließlich HOAI
Beratung des Erblassers, der Erben, Testaments- und Nachfolgegestaltung, Pflichtteilsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,[nbsp]Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Vermächtnisse, Ausschlagung des Erbes, Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsklage, Erbvertrag, Nachlasspflegschaften, Testamentsvollstreckung, sozialrechtliche Aspekte (insbesondere bei Rückforderungen von Schenkungen, Behindertentestamente, Elternunterhalt), Übergabeverträge, Nießbrauch, vorweggenommene Erbfolge
Beratung vor und nach Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, eheliches Güterrecht, Eheverträge, Sorgerecht, Umgangsrecht
Recht der Personengesellschaften und juristischen Personen, Stiftungsrecht, Unternehmensverträge, insbesondere Unternehmenstransaktionen, formwechselnde Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung,[nbsp]Gestaltungsberatung, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterstreitigkeiten, Kündigung von Gesellschaften, Abfindung der Gesellschafter, Unternehmenstransaktionen, Unternehmensnachfolge und – nachfolgegestaltung
Insbesondere Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler,[nbsp]Beratung bei der Gestaltung von Vertriebsorganisationen, Transportrecht
Jeder Unternehmer kennt das: Rechnungen werden trotz vollständiger Leistung einfach nicht bezahlt.
Dem wirken wir gerne für Sie konsequent entgegen. Die schlechte Zahlungsmoral kann nämlich selbst für gesunde Unternehmen zum Problem werden. Viele Insolvenzen beruhen im Wesentlichen auf der schleppenden Zahlungsweise der Kunden.
Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, übernehmenwir den Einzug Ihrer offenen Forderungen, sobald Ihr interner Mahnlauf ohne Erfolg geblieben ist.
Wenn Ihr Schuldner seinen Verpflichtungen nicht freiwillig nachkommt, verursacht jede weitere Beschäftigung mit der Angelegenheit für Sie nur weitere Kosten, die Ihnen niemand erstattet. Anwaltsgebühren hingegen sind vom Schuldner zu zahlen, sobald er in Verzug ist, was spätestens nach der ersten Mahnung der Fall ist. Unsere Beauftragung ist also für Sie kostenfrei, wenn Ihr Schuldner zahlt.
Gerne vertreten wir Sie vom außergerichtlichen Mahnschreiben bis hin zur Überwachung der Zahlungseingänge und zur Zwangsvollstreckung, die wir mit der nötigen Hartnäckigkeit betreiben. Die Erfahrung zeigt, dass sich so viele Forderungen realisieren lassen.
Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien
Unfallregulierung bei Sach- und Personenschäden
In der Regel weiß der juristische Laie nicht, welche Ansprüche auf Schadensersatz ihm zustehen. Deshalb ist es sinnvoll, die vollständige Schadensabwicklung bei Unfällen sofort an einen Rechtsanwalt zu übergeben. Die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist ein zentrales und komplexes Thema innerhalb des Verkehrsrechts. Jeder Geschädigte darf anwaltliche Hilfe auf Kosten des haftenden Kfz-Haftpflichtversicherers in Anspruch nehmen.
Unsere Tätigkeit umfasst neben ausführlicher Beratung:
- die Beurteilung der Haftungssituation
- die Veranlassung der Schadensfeststellung an Ihrem Pkw
- die Bezifferung der zu erstattendenden Schadenshöhe
- die Ermittlung des haftenden Versicherers
- die Prozessvertretung in gerichtlichen Verfahren
- Unfallregulierung bei Sach- und Personenschäden
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, Verdienstausfallschäden,[nbsp][nbsp] Haushaltsführungsschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsentschädigung u. a.
Auch wenn der gegnerische Versicherer die (alleinige) Haftung Ihres Unfallgegners anerkennt sind Streitigkeiten in der Praxis häufig, um Schadenspositionen zu kürzen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchzusetzen.
Der Versicherer nimmt in der Regel frühzeitig mit Ihnen Kontakt auf, um einen eigenen Sachverständigen zu entsenden, der dann den Schaden an Ihrem Fahrzeug unter Berücksichtigung der Versicherungsinteressen bewertet. Dabei werden in der Regelzu Ihren Lasten unterdurchschnittliche Stundensätze freier Werkstätten zu Grunde gelegt und Vorgaben der Hersteller nicht ausnahmslos umgesetzt. Geschuldet sind jedoch grundsätzlich die Kosten, die in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen. Und zwar unabhängig davon, ob Sie eine Reparatur auch tatsächlich durchführen oder nicht.
Ansprüche auf dauerhafte Rentenleistungen und Anspruchsabsicherung von Zukunftsschäden
Bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfolge stehen den Verletzten oder Hinterbliebenen häufig dauerhafte Rentenleistungen zu. Gerne stehen wir Ihnen auch hier zur Seite bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Abwehr von Schadensersatzansprüchen Anderer
Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen anderer Unfallbeteiligter ist allein Sache der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Diese muss für den Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufkommen und ist aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsvertrags befugt, in Ihrem Namen und Auftrag Ansprüche anzuerkennen, auszugleichen oder aber abzulehnen.
Sie als Unfallverursacher treffen allerdings Mitwirkungspflichten gegenüber Ihrem eigenen Versicherer. Sie betreffen die Feststellung des Schadensfalles, der Regulierungspflicht und auch die Höhe der Ansprüche. Werden diese Pflichten schuldhaft verletzt, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bis zu dessen Entzug haben.
Auch wenn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zunächst allein Sache des Versicherers ist, konsultieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt! Dieser kann das Regulierungsverhalten des Versicherers bereits außergerichtlich beeinflussen und Ihnen zur Wahrung Ihrer berechtigten Interessen verhelfen.