Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg teilt auf ihrer Internetseite mit, dass zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in vereinfachter Art und Weise zinslose Steuerstundungen möglich sind. Die gilt allerdings nur für die Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer.

Ein Formular, welches beim jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen ist, finden Sie hier.

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuersondervorauszahlungen für das Jahr 2020 teilweise oder vollständig herabgesetzt werden.