Durch die von den Landesregierungen erlassenen Verordnungen musste ein Großteil der Unternehmen ihre Ladenlokale schließen. Hiervon betroffen sind u.a. eine Vielzahl von Soloselbständigen und Kleinstunternehmen. Die Bundesregierung hat für diese Zielgruppe ein Sofortprogramm aufgelegt, welches das Land Baden-Württemberg entsprechend umsetzt.

Den Antrag finden Sie hier. Nähere Informationen stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite zur Verfügung.