Bisher gilt in Baden-Württemberg lediglich eine eingeschränkte Kontaktsperre, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum zusammen mit mehr als einer weiteren Person untersagt, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Demzufolge ist es Ihnen nicht untersagt, alleine oder zu zweit einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Auf Grund der dringenden Empfehlung, soziale Kontakte auf ein unumgängliches Mindestmaß zu reduzieren, empfehlen wir jedoch, zunächst telefonisch oder per Email Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen, um abzuklären, ob eine Beratung auch telefonisch oder schriftlich erfolgen kann, oder ob tatsächlich eine persönliche Besprechung erforderlich ist.

Die Kanzlei HTH erreichen Sie zu diesem Zweck unter +49 (0) 77 51 / 918 400 oder per Email.

Sollten Sie auf dem Weg zur Kanzlei von Polizei oder Ordnungsamt dazu aufgefordert werden, Auskunft darüber zu geben, warum ein Besuch in der Kanzlei unumgänglich sei, brauchen Sie diese Frage nach unserer Überzeugung nicht zu beantworten. Schon der Umstand, dass Sie sich überhaupt auf dem Weg in eine Anwaltskanzlei befinden unterfällt dem Recht auf Geheimhaltung. Dies gilt umso mehr hinsichtlich des jeweiligen Grundes. Andernfalls wären Sie ggf. gezwungen, gegenüber Strafverfolgungsbehörden die eigene Beteiligung beispielsweise an einer Straftat zu offenbaren. Hierzu sind Sie keinesfalls verpflichtet.