Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung, wenn der Arbeitgeber wegen Corona von der Arbeit freistellt? Ja. Bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber behalten Arbeitnehmer immer ihren Vergütungsanspruch. Von hth-waldshut|2020-03-23T21:31:00+01:00März 23rd, 2020|Arbeitsrecht|0 Kommentare