Verschiedene Kommunen und Landkreise richten zusätzliche Praxen und Testzentren ein, um die örtlichen Arztpraxen zu entlasten. Aber welche Rechte habe ich als Nachbar einer solchen Einrichtung, da von dieser zusätzliche Gesundheitsgefahren ausgehen können?

Mit dieser Frage hat sich des Verwaltungsgericht Bremen in seinem Beschluss vom 20.03.2020 (AZ: 5 V 533/20) beschäftigt. Im konkreten Fall ging das Gericht davon aus, dass die beklagte Stadt Bremen zum einen ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen habe und zum anderen die Klägerin in der Lage sei, eigene Vorkehrungen zu treffen. Darüber hinaus sei die getroffene Maßnahme gem. § 16 IfSG gerechtfertigt sei.